### PO 2024 ### ### Studiengang und Semester 2BBM ### Modulbezeichnung Wirtschafts- und Unternehmensrecht ### Englische Modulbezeichnung Business Law – Corporate Law ### Art Pflichtmodul ### ECTS-Punkte 5 ### Studentische Arbeitsbelastung 60 ,90 ### Voraussetzungen (laut Prüfungsordnung) keine ### Empfohlene Voraussetzungen Zivil- und Handelsrecht ### Pruefungsform und -dauer Klausur 2 Stunden ### Lehrmethoden und Lernmethoden Seminaristische Vorlesung mit praktischen Übungen ### Modulverantwortlicher Hans-Gert Vogel ### Qualifikationsziele Ziel des Moduls ist die Vermittlung der für eine Tätigkeit als Führungskraft oder Geschäftsleiter in einem mittelständischen Unternehmen erforderlichen Grundkenntnisse im privaten Wirtschaftsrecht, vor allem im Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Studierenden kennen die wesentlichen Rechtsgrundlagen, verstehen die in den genannten Rechtsgebieten maßgeblichen Grundprinzipien und können diese auf im Unternehmen auftauchende rechtliche Fragestellungen anwenden. Auf Grundlage des erworbenen Grundverständnisses der einschlägigen Regelungsmaterien entwickeln die Studierenden eine Sensibilität für die gesteigerten Anforderungen des Handelsrechts an rechtsgeschäftliche Handlungen sowie für aus dem Handelsrecht resultierende Rechts- und Haftungsrisiken. Die Studierenden erwerben daneben ein „Gespür“ für die Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsrechts. Sie kennen die rechtlichen Grundstrukturen und Möglichkeiten der in Deutschland und international zur Verfügung stehenden Unternehmensformen, können selbst Rechtsformentscheidungen treffen und die für Geschäftspartner geltenden Rahmenbedingungen sachgerecht einordnen. Die Studierenden kennen insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmenstransaktionen. ### Lehrinhalte Im Teilgebiet Handelsrecht werden die rechtlichen Auswirkungen der Kaufmannseigenschaft im Unternehmensalltag behandelt. Dabei liegt der Schwerpunkt weniger auf Einzelreglungen als vielmehr auf den grundsätzlichen Regelungsprinzipien des Handelsrechts. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, hieraus sachgerechte Konsequenzen im Einzelfall abzuleiten. Im Teilgebiet Gesellschaftsrecht werden Kenntnisse über die nach deutschem und europäischem Recht zur Verfügung stehenden rechtlichen Organisationsstrukturen für unternehmerische Tätigkeit mit ihren Vor- und Nachteilen im Einzelfall vermittelt. Einen Schwerpunkt bilden an der Schnittstelle von Handels- und Gesellschaftsrecht die im Unternehmen maßgeblichen Vertretungsregeln. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmenskäufe (M&A-Transaktionen). Wiederum an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht werden dabei auch die grundlegenden kartellrechtlichen Anforderungen an Unternehmenszusammenschlüsse und -kooperationen behandelt. ### Literatur Lehrmaterialien (Skript, Folien, Übungsaufgaben, Musterlösungen) werden über eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Zur Vertiefung eignen sich (jeweils in der aktuellen Auflage): zum Handelsrecht * Aunert-Micus/Güllemann/Streckel/Tonner/Wiese, Wirtschaftsprivatrecht, Kapitel 3 (zum Einstieg) * Führich, Wirtschaftsprivatrecht, § 3 (zum Einstieg) * Brox/Henssler, Handelsrecht * Hopt, Handelsgesetzbuch (Kommentar zur Vertiefung von Einzelfragen) zum Gesellschaftsrecht * Aunert-Micus/Güllemann/Streckel/Tonner/Wiese, Wirtschaftsprivatrecht, Kapitel 19 – 21 (zum Einstieg) * Führich, Wirtschaftsprivatrecht, Teil 3 (zum Einstieg) * Klunzinger, Grundzüge des Gesellschaftsrechts zum Kartellecht * Ekey, Grundriss des Wettbewerbs- und Kartellrechts * Glöckner, Kartellrecht – Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen ### Titel der Lehrveranstaltung, Wirtschafts- und Unternehmensrecht ### Dozent Hans-Gert Vogel Andreas Meyer ### SWS 4